Darf ich bei Gewinnspielen mitmachen ohne meine Eltern zu fragen?
Ich möchte gerne bei einem Gewinnspiel mitmachen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich dies darf!
Es steht nichts in den Teilnahmebedinungen,dass man 18 Jahre alt sein muss
Auch macht mir der Datenschutz ein wenig Muffel
-> Der Anbieter verpflichtet sich zwar meine Daten nur für das Gewinnspiel zu verwenden und für nichts anderes, aber das ist mir zu unsicher!
Was machen?
(Für das Alter: Ich bin 15 )
@ M. ”L.” R.
Es stand zumindest nichts in den Teilnahmebedinungen,dass es ein bestimmtes Alter gibt!
das ist ja sehr ermutigen,dass ich nichts gewinne
Und: Es läuft hauptsächlich über E-Mail, Handy oder Telefon ist freiwillig!
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Comments
7 Comments on Darf ich bei Gewinnspielen mitmachen ohne meine Eltern zu fragen?
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kwieen64 on
Mi, 15th Feb 2012 17:00
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angelinak17 on
Mi, 15th Feb 2012 17:54
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M. ''L.'' R. on
Mi, 15th Feb 2012 18:43
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Karin Maus on
Mi, 15th Feb 2012 19:20
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Frank B on
Mi, 15th Feb 2012 19:30
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pinata on
Mi, 15th Feb 2012 19:52
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Bjoern on
Mi, 15th Feb 2012 20:37
Nein, darfst du nicht.
Erkläre mit bitte die “Daumen runter” Bewertung….du darfst es mit 15 nicht, Punkt. Was ist daran negativ zu bewerten?
Lass die Finger davon. Du kommst noch in Teufelsküche!!!!
Wenn das Gewinnspiel in deinem Alter schon erlaubt ist, ja.
Du wirst eh nicht gewinnen und deine Eltern nie etwas davon merken.
Nehme aber nur über dein Handy teil und nicht über den Festnetzanschluss deiner Eltern falls es ein Telefongewinnspiel ist
du musst 18 sein
Wenn dort geschrieben steht, Teilnahme an 18 Jahren, meint man damit sicherlich nicht damit, dass Du auch gern mit 15 teilnehmen darfst.
Mitmachen kannst du schon, wenn Du aber gewinnen soltest, wird man eventuell auch von Dir einen Altersnachwes verlangen, ohne den der Gewinn nicht zugeteilt bzw. ausgezahlt wird.
Ich würde weder Handy noch Festnetz nehmen — das kann eine teure Servicenummer sein. Umsonst ist nichtmal der Tod – der kostet das Leben, sei bei solchen Sachen vorsichtig und sprich mit Deinen Eltern, die haben mehr Erfahrung als Du — wo zu hat man denn Eltern, wenn nicht dafür, daß man ihrem Ratschlag vertrauen kann.
Die Teilnahme an Glücksspielen ergibt sich aus dem Jugendschutzgesetz und dem BGB.
Im Jugendschutzgesetz ist die Teilnahme an Glücksspielen vollständig untersagt.
Das BGB regelt darüber hinaus die Wirksamkeit eines Vertrages bei Personen die nicht Geschäftsfähig sind (In deinem Falle unter 18 Jahren).
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